Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Grundsätzlich gilt, Wahlberechtigte, die in der Gemeinde am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zu. 
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Tag vor der Wahl erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Liegt bei Ihnen ein abweichender Sachverhalt vor, z.B. Zuzug in die Gemeinde nach dem 42. Tag vor der Wahl oder ständiger Wohnsitz als Nebenwohnung, wenden Sie sich bitte umgehend an die gemeindliche Wahlbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
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)
Sie können den Antrag bis spätestens zum 15. Tage vor der Wahl stellen (§ 15 Abs. 1 BbgKWahlV) 
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Die Wahlbehörde entscheidet innerhalb von drei Tagen. 
Dienstag:
von 
09:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
13:00
bis 
18:00
Uhr 
Donnerstag:
von 
09:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
13:00
bis 
16:00
Uhr 
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
Anträge / Formulare
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https://service.brandenburg.de
)
Schriftlich oder zur Niederschrift 
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
§§ 8, 23, 24 BbgKWahlG
§§ 13, 14, 15, 17, 19, 20, 22 BbgKWahlV
§§ 13, 14, 15, 17, 19, 20, 22 BbgKWahlV
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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Personalausweis, ggf. Meldebescheinigung