Hundesteuer An-, Um- und Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Anmeldung von Hunden
(Quelle:
Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Hundesteuer FestsetzungDie ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Hundesteuer Festsetzung
(Quelle:
Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Hunde veräußert, verstorben oder entlaufen sind.
Die Höhe der jeweiligen Hundesteuer ist den geltenden Satzungen Ihrer Gemeinde zu entnehmen.
Verwaltungsstandort Schönwalde
Hauptstraße 49
15910
Schönwald
Frau Schreiber
Hauptstraße 49
15910 Schönwald
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