Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Spezielle Hinweise für die Gemeinden und die Stadt im Amt Unterspreewald
Die Bewirtschaftung der Turnhalle obliegt dem Fachbereich Ordnungsamt, Sachgebiet Schulverwaltung.
Bearbeitungsdauer
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)
1 - 4 Wochen
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
Welche Gebühren fallen an?
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Benutzungsgebühr
Anträge / Formulare
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Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage
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Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Rechtsbehelf
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Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Was muss ich mitbringen?
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Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Frau Luplow
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Schulverwaltung