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Reisepass Ausstellung

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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.
Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
Reisepass Ausstellung express
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:
  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vorname
  • Angaben zum Geburtsdatum
  • Angaben zum Geburtsort
  • Geschlechtsangabe
  • Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
  • Familienname,
  • Vornamen oder
  • deren Reihenfolge
geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
  • Heirat
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
Reisepass beantragen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.

Reisepass Ausstellung express
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.

Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Für antragstellende Personen über 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Reisepass Ausstellung vorläufig
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1  Jahr

Reisepass beantragen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
  • Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
  • Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Reisepass Ausstellung vorläufig
  • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
  • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Reisepass beantragen
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Bearbeitungsdauer
Reisepass Ausstellung express
3 Werktag(e)
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
2  Wochen

Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
2  Wochen

Reisepass Ausstellung vorläufig
Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Reisepass beantragen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
2  Wochen

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )



Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Rathaus Golßen
Markt 1
15938 Golßen

amt@unterspreewald.de
www.unterspreewald.de



Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.

  • für Dienstag 17:30 Uhr
  • für Donnerstag 15:30 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Termin vereinbaren:

Welche Gebühren fallen an?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
Es fallen keine Kosten an.
weiterführende Links
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass Ausstellung express
Gebühr: 69,50€
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 22€
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:
Zahlung nur mit Vorkasse
Gebühr: 102€
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Zahlung nur mit Vorkasse
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.
Gebühr: 70,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.
Gebühr: 22,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Gebühr: 37,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
Gebühr: 32,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: 31,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 31,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 91,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 92,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr: 44,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 124,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 69,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Gebühr: 26,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 102,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 70,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass Ausstellung vorläufig
Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
Gebühr: 52,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
Gebühr: 26,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
Gebühr: 96,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Reisepass beantragen
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: 31,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: 70,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Gebühr: 32,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr: 22,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: 37,50 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr: 15,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

andere Downloads

Verarbeitung personenbezogener Daten - Pass

Rechtsgrundlage
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
weiterführende Links
  • § 15 Nummer 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
  • § 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
  • § 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
  • § 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
  • § 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
  • § 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
  • § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
  • § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
  • § 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
Reisepass Ausstellung express
weiterführende Links
  • § 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
weiterführende Links
  • § 1 Passgesetz (PassG)
  • § 5 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
weiterführende Links
  • § 11 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Passgesetz (PassG)
  • § 25 Passgesetz (PassG)
  • § 5 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 17 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Reisepass Ausstellung vorläufig
weiterführende Links
  • § 1 Absatz 2 Nummer 3 Passgesetz (PassG)
  • § 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
Reisepass beantragen
weiterführende Links
  • § 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
  • § 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
Reisepass Änderung wegen Wohnortänderung
  • gültiger Reisepass
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
    für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht
Reisepass Ausstellung express
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls:  
    • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
    • Eheurkunde oder
Lebenspartnerschaftsurkunde
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass
  • gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bei Heirat: Eheurkunde
  • nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
  • Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
Reisepass Ausstellung vorläufig
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
    • Flugtickets
    • andere Reiseunterlagen
Reisepass beantragen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Antrag für ein Kind unter 16 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Frau Hannuschke
035452 384-319
035452 384-24
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Markt 1 15938 Golßen
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  • Bürgerbüro
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Höhne
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Markt 1 15938 Golßen
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  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro
  • Ordnungsamt

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