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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung durch Heirat

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Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.
Bei Antragstellung macht Sie das Bürgeramt darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Rathaus Golßen
Markt 1
15938 Golßen

amt@unterspreewald.de
www.unterspreewald.de



Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.

  • für Dienstag 17:30 Uhr
  • für Donnerstag 15:30 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Termin vereinbaren:

Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

andere Downloads

Verarbeitung personenbezogener Daten - Personalausweis

Rechtsgrundlage
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • bei vorzeitiger Beantragung:
    • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
  • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
    • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Frau Hannuschke
035452 384-319
035452 384-24
Nachricht senden
Markt 1 15938 Golßen
  • Ordnungsamt
  • Bürgerbüro
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Meinicke
035452 384-312
035452 384-24
Nachricht senden
Markt 1 15938 Golßen
  • Ordnungsamt
  • Bürgerbüro
  • Standesamt I Wahlen
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro

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Amt Unterspreewald

Markt 1
15938 Golßen
Telefon:
035452 384-0
Fax:
035452 384-24
Email:
amt@unterspreewald.de

Öffnungszeiten

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

 

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