Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für die Gemeinden und die Stadt im Amt Unterspreewald
Die Bewirtschaftung der Turnhalle obliegt dem Fachbereich Ordnungsamt, Sachgebiet Schulverwaltung.
Dienstag:
von 
09:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
13:00
bis 
18:00
Uhr 
Donnerstag:
von 
09:00
bis 
12:00
Uhr 
und 
13:00
bis 
16:00
Uhr 
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
schriftlicher Antrag 
Frau Luplow
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Schulverwaltung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
