Meldebescheinigung / -bestätigung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.
- für Dienstag 17:30 Uhr
- für Donnerstag 15:30 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Termin vereinbaren:
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
keine
Keine Gebühren gelten nach erfolgreicher Prüfung bei einer online Anmeldung
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Keine Gebühren gelten nach erfolgreicher Prüfung bei einer online Anmeldung
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
weiterführende Links
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Personalausweis oder Reisepass
Frau Hannuschke
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Höhne
Markt 1
15938 Golßen
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
- Ordnungsamt