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Kinderreisepass beantragen

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Leistungsbeschreibung
Bei Auslandsreisen benötigt Ihr Kind ein Reisedokument. Dafür kommen bei Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Das kann ein Kinderreispass sein, ein Personalausweis oder, in Abhängigkeit vom Reisezielland, ein regulärer Reisepass.
Ein neuer Kinderreisepass für Ihr Kind kann auf Antrag ausgestellt werden
bei Erstbeantragung,
  • wenn die Gültigkeit des alten Kinderreisepasses abgelaufen ist,
  • wenn der Kinderreisepass Ihres Kindes gestohlen wurde oder er verloren gegangen ist,
  • wenn der Name Ihres Kindes sich geändert hat oder
  • wenn Eintragungen – bis auf die Angaben zum Wohnort oder der Größe - unzutreffend sind oder fehlen.
Der Kinderreisepass enthält keinen elektronischen Chip.
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Die mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
Einen Kinderreisepass beantragen Sie persönlich und zusammen mit Ihrem Kind bei der Passbehörde am Hauptwohnsitz des Kindes. Sie können den Kinderreisepass auch in jeder anderen Passbehörde im Inland oder im Ausland beantragen. In diesem Fall müssen Sie zur Gebühr einen Zuschlag bezahlen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.
Hinweis:
Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird von der Passbehörde in der Regel direkt ausgefertigt und Ihnen unmittelbar ausgehändigt. Andernfalls werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Rathaus Golßen
Markt 1
15938 Golßen

amt@unterspreewald.de
www.unterspreewald.de



Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.

  • für Dienstag 17:30 Uhr
  • für Donnerstag 15:30 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Termin vereinbaren:

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses: EUR 13,00
Hinweise:
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses verdoppelt sich, wenn:
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen wird,
  • die Ausstellung bei einer Passbehörde außerhalb des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt wird.
Wenn Sie den Kinderreisepass für Ihr Kind bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragen (zum Beispiel als Deutsche im Ausland), müssen Sie einen Zuschlag von EUR 13,00 bezahlen.
Die Gebühr kann ermäßigt oder erlassen werden, wenn Sie als antragstellende Person, bedürftig sind (Nachweise erforderlich).
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Anträge / Formulare
  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
  • § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
  • § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
  • § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
  • § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
  • § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
  • § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
  • § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
  • § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
  • § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
Bei der Antragstellung müssen Sie vorlegen:
  • ein gültiges Identitätsdokument des Kindes, wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Kinderreisepass
    • Personalausweis
  • sofern kein gültiges Identitätsdokument vorhanden ist (zum Beispiel bei Erstbeantragung oder bei Verlust/Diebstahl des alten Dokuments):
    • Geburtsurkunde beziehungsweise einen Auszug aus dem Geburtenregister des Standesamts,
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat (45 mm x 35 mm), im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Bedeckung der Augen sowie ohne Kopfbedeckung.
Hinweis:
In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer dauerhaften medizinischen Indikation, können Abweichungen hiervon zulässig sein. Bei Säuglingen/Kleinstkindern sind weitere Ausnahmen zulässig.
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen des Kindes (Auskunft bei Ihrer Passbehörde).
Darüber hinaus müssen Sie bei der Antragstellung für Minderjährige Folgendes vorlegen:
  • beim gemeinsamen Sorgerecht zusammenlebender Elternteile:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • beim gemeinsamen Sorgerecht getrenntlebender Elternteile ist der Elternteil antragsberechtigt, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten und gegebenenfalls die Einverständniserklärung und
    • eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • bei nur einem Sorgeberechtigten:
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie
    • der Sorgerechtsnachweis
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Frau Meinicke
035452 384-312
035452 384-24
Nachricht senden
Markt 1 15938 Golßen
  • Ordnungsamt
  • Bürgerbüro
  • Standesamt I Wahlen
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Hannuschke
035452 384-319
035452 384-24
Nachricht senden
Markt 1 15938 Golßen
  • Ordnungsamt
  • Bürgerbüro
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro

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Amt Unterspreewald

Markt 1
15938 Golßen
Telefon:
035452 384-0
Fax:
035452 384-24
Email:
amt@unterspreewald.de

Öffnungszeiten

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

 

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