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Gaststättengewerbe - dauerhaft

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Leistungsbeschreibung

Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) entsprechend § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung schriftlich anzuzeigen. In dieser Anzeige ist auch anzugeben,

  • um welche Betriebsart es sich handelt und
  • ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.

Als wesentliche Betriebsarten kommen in Betracht:

  • Imbiss / Schnellrestaurant
  • Schankwirtschaft
  • Speisewirtschaft
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen
  • Tanzlokal
  • Freischankfläche (Biergarten)
  • Café
  • Bar
  • Diskothek
  • Autobahnraststätte
  • Trinkhalle
  • Warenhausgaststätte

Wird bei juristischen Personen oder nichtrechtsfähigen Vereinen nach Bescheinigung der Anzeige eine andere Person zur Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, so ist dies so ist dies unverzüglich der Behörde mitzuteilen.

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
mindestens vier Wochen vor Betriebsbeginn (Behördeneingang)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Bearbeitungsdauer
Die Bestätigung der Gewerbeanzeige erfolgt bei Vorliegen vollständiger Unterlagen innerhalb von 3 Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO).
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Friedhofsverwaltung
Rathaus Golßen
Markt 1
15938 Golßen

amt@unterspreewald.de
www.unterspreewald.de

Gewerbe - Antragsassistenten für Melde- und Antragsverfahren von A bis Z


Friedhofsverwaltung
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
Welche Gebühren fallen an?
  • natürliche Person: nach Zeitaufwand, mindestens 26,00 €
  • juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 31,00 €
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 13,00 €
  • beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 €
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Rechtsgrundlage
  • Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Brandenburgischen Gaststättengesetz (Brandenburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung - BbgGastGZV)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)
  • Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
  • ausgefülltes Formblatt 'GewA1' entsprechend Anlage 1 zu § 14 Abs. 1 GewO
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
  • Ausländer, die nicht Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder eines EWR-Mitgliedstaates sind, bedürfen der Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist

Im Falle des Alkoholausschanks zusätzlich erforderlich:

  • Nachweis über ein beantragtes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
  • Nachweis über eine beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Herr Kaminski
035452 384-316
035452 384-24
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Markt 1 15938 Golßen
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Amt Unterspreewald

Markt 1
15938 Golßen
Telefon:
035452 384-0
Fax:
035452 384-24
Email:
amt@unterspreewald.de

Öffnungszeiten

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

 

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