Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig
Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch, wenn Sie
- Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.
Die Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie auch, wenn Sie
- entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln wollen oder
- Dritte über Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen beraten wollen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Bei der Registrierung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie als Immobiliardarlehensvermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater registriert werden wollen.
Termin vereinbaren:
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Land Brandenburg:
Gem. Ziff. 2.2.6.8 der Anlage zur Verordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie beträgt die Gebühr 510,00 Euro.
Gem. Ziff. 2.2.6.8 der Anlage zur Verordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie beträgt die Gebühr 510,00 Euro.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
§ 34i Gewerbeordnung (GewO), §§ 1 - 5 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis, als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
- einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- ggf. eine Auskunft des Insolvenzgerichtes zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse
- einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften: einen Handelsregisterauszug
Herr Kaminski
Markt 1
15938 Golßen
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