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Arbeitslosengeld beantragen

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Leistungsbeschreibung
Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen können. 
Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, sobald Sie erstmalig die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht, richtet sich nach der Dauer der Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit und nach dem Lebensalter, das Sie bei Entstehung des Anspruchs vollendet haben. Ihnen stehen mindestens 6 Monate Arbeitslosengeld zu, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Höchstanspruchsdauer beträgt
  • für unter 50-jährige Arbeitslose: 12 Monate und setzt voraus, dass eine Versicherungszeit von mindestens 24 Monaten vorliegt.
  • für über 50-jährige Arbeitslose: 24 Monate und setzt voraus, dass die oder der Arbeitslose das 58. Lebensjahr vollendet hat und Versicherungszeiten von mindestens 48 Monaten vorliegen.
Ihr Arbeitslosengeld berechnet sich in der Regel anhand des Bruttoarbeitsentgelts, das Sie im letzten Jahr vor der Entstehung Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich verdient haben. Die Höhe beträgt 
  • für Arbeitslose mit einem Kind 67 Prozent, 
  • für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent 
des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes. 
Während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie grundsätzlich gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Waren Sie zuletzt von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung oder Kranken- und Pflegeversicherung befreit, kann die BA die Beiträge für eine private Vorsorge in der Regel teilweise übernehmen.  
Sie sind unfallversichert, wenn Sie während des Leistungsbezugs eine besondere Aufforderung erhalten, die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle aufzusuchen.
Änderungen (wie etwa Krankheit, Urlaub, Umzug, Aufnahme einer Arbeit) müssen Sie unverzüglich, am einfachsten online mitteilen. Alternativ können Sie die Mitteilungen auch schriftlich, telefonisch oder persönlich vornehmen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn Sie keine andere Erklärung abgeben. Sie vermeiden Nachteile, wenn 
  • Sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden,
  • Sie sich fristgerecht arbeitsuchend melden und
  • unverzüglich Änderungen mitteilen, die sich nach der Antragstellung in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben
Die Widerspruchsfrist und in welcher Form Widerspruch erhoben werden kann, ist jeweils im Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben. Der Widerspruch kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides erhoben werden. Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland beträgt die Widerspruchsfrist 3 Monate.
Widerspruchsfrist: 1 Monat

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Ihr Anliegen direkt online starten

Arbeitslosengeld beantragen

Bundesagentur für Arbeit
Weinbergstraße 1
15907 Lübben
0800 4 5555‑00
Luebben@arbeitsagentur.de
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/



Bundesagentur für Arbeit


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Gebühr: kostenfrei

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
  • §§ 136 bis 164 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
  • § 323 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
  • § 327 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
  • § 337 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Rechtsbehelf
  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
  • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
  • Bei einer Online-Arbeitslosmeldung: Ausweis mit freigeschalteter und aktivierten Online-Ausweisfunktion
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber auszufüllen)
Die Agentur für Arbeit kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel: 
  • Kündigungsschreiben
  • Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld
  • Bescheinigung über Nebeneinkommen
  • Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, auch bei einer anderen Agentur für Arbeit)
  • Beitragsnachweis (Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

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Amt Unterspreewald

Markt 1
15938 Golßen
Telefon:
035452 384-0
Fax:
035452 384-24
Email:
amt@unterspreewald.de

Öffnungszeiten

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

 

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