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An-, Ab- und Ummeldung von Bürgern

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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Wohnsitz Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Wohnsitz Abmeldung
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Wohnsitz Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Wohnsitz Abmeldung
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Wohnsitz Anmeldung

Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Bearbeitungsdauer
Wohnsitz Anmeldung
Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Bürgerbüro
Rathaus Golßen
Markt 1
15938 Golßen

amt@unterspreewald.de
www.unterspreewald.de



Bürgerbüro
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.

  • für Dienstag 17:30 Uhr
  • für Donnerstag 15:30 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Termin vereinbaren:

Welche Gebühren fallen an?
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Wohnsitz Anmeldung
keine
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)


Rechtsgrundlage
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
  • § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
Wohnsitz Abmeldung
  • § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Wohnsitz Anmeldung
  • § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Brandenburger Meldegesetz
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Personalausweis oder Reisepass
Wohnsitz Abmeldung
Bestätigung des Wohnungsgebers
Wohnsitz Anmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

o          des nicht verheirateten Partners
o          von volljährigen Kindern

(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Frau Hannuschke
035452 384-319
035452 384-24
Nachricht senden
Markt 1 15938 Golßen
  • Ordnungsamt
  • Bürgerbüro
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Meinicke
035452 384-312
035452 384-24
Nachricht senden
Markt 1 15938 Golßen
  • Ordnungsamt
  • Bürgerbüro
  • Standesamt I Wahlen
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro

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Amt Unterspreewald

Markt 1
15938 Golßen
Telefon:
035452 384-0
Fax:
035452 384-24
Email:
amt@unterspreewald.de

Öffnungszeiten

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

 

© Amt Unterspreewald 2021

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