Öffnung der Spreeschleuse Leibsch
Das Landesamt für Umwelt sperrte im Juli die Schleusen der Wehrgruppe Leibsch in der Spree und im Dahme-Umflut-Kanal. Durch die Anpassung der Stauhaltung im Oberspreewald und derzeit stabilisierte Abflüsse der Spree, konnte eine Freigabe für die einseitige Öffnung der Schleuse erteilt werden.
Somit ist die Spreeschleuse mit einer Durchfahrtsbreite von 4,00 Meter wieder wasserseitig nutzbar.
Erläuterung:
Das Landesamt für Bauen und Verkehr ist nur berechtigt schiffbare Landesgewässer zu sperren, nicht aber wasserwirtschaftliche Anlagen. Das Landesamt für Umwelt ist als Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger für den betriebssicheren Zustand der wasserwirtschaftlichen Anlagen zuständig. Kann aus verschiedenen Gründen der Betrieb einer Anlage nicht mehr sicher erfolgen obliegt es dem Eigentümer der Anlage diese zu sperren bis ein sicherer Betrieb wieder möglich ist. Das Landesamt für Bauen und Verkehr sperrt dann den betroffenen Bereich des schiffbaren Landesgewässers, hier den Bereich des schiffbaren Landesgewässers, nicht aber die Schleuse selbst.
Fragen zur aktuellen Situation richten Sie bitte an das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU).
postalisch:
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Aktuelle Presseerklärung zur halbseitigen Öffnung
Übersicht aller Sperrungen auf den Wasserwegen des Spreewalds