Offenlage des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnbebauung Am Joachimsteich / Mühlenstraße“ in Golßen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen hat am 27.02.2023 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnbebauung Am Joachimsteich / Mühlenstraße“ in der Fassung vom 31.01.2023 zwecks Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Mit der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäuser geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB oder § 4 Absatz 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Wohnbebauung Am Joachimsteich / Mühlenstraße" einschließlich der Begründung wird für die Zeit vom
17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023
im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, 1. OG, R108, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald OT Schönwalde öffentlich ausgelegt
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Mitgeltende Unterlagen
Öffentliche Bekanntmachung
Begründung zum VEP
Stellungnahmen der Behörden
Planzeichnung