Entwurfes der Ergänzungssatzung „Altgolßen - Poststraße“
Veröffentlicht am:
13.11.2023
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Altgolßen - Poststraße“ der Stadt Golßen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Altgolßen - Poststraße“ der Stadt Golßen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung.
Hinweis Bürgerbüro: Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird.
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