Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwald
Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Recyclinganlage Schönwalde“ der Gemeinde Schönwald nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Die Gemeindevertretung Schönwald hat in Ihrer Sitzung am 16.10.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „Recyclinganlage Schönwalde“ der Gemeinde Schönwald, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (Stand: Juni 2025) für die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.