Personalausweis Änderung
Leistungsbeschreibung
Personalausweis Änderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Daten, die sich beispielsweise ändern können:
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden.
Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben.
In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung- Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
- Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
- Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden.
Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben.
In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Personalausweis Änderung
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer:
6
Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer:
10
Jahre
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.
Was sollte ich noch wissen?
Personalausweis Änderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Bearbeitungsdauer
Personalausweis Änderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.
- für Dienstag 17:30 Uhr
- für Donnerstag 15:30 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Termin vereinbaren:
Welche Gebühren fallen an?
Personalausweis Änderung
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr:
6,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr:
15,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
Gebühr:
kostenfrei
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
27,60 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
46,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
Gebühr:
13,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
30,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Personalausweis Änderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
weiterführende Links
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbür-ger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung - PAuswGebV)
Rechtsbehelf
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Was muss ich mitbringen?
Personalausweis ÄnderungPersonalausweis Änderung wegen Adressänderung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
- Personalausweis
- gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls biometrisches Passfoto
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Frau Hannuschke
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Höhne
Markt 1
15938 Golßen
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
- Ordnungsamt