Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuers
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuer, Osterfeuer, Lagerfeuer
Dienstag:
von
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bis
12:00
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und
13:00
bis
18:00
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Donnerstag:
von
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Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
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