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elektronischem Identitätsnachweis (eID)

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Leistungsbeschreibung
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
enn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie den Ausweis auch online verwenden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion durch das Setzen einer selbstgewählten sechsstelligen PIN einsatzbereit machen, können Sie sich damit bei online angebotenen Behördenleistungen und anderen digitalen Angebote online ausweisen, zum Beispiel:
  • BAföG beantragen
  • SIM-Karte aktivieren
  • Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen
  • sich mit PostIdent identifizieren
  • Wohnung anmelden
  • Meldebescheinigung beantragen
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die dafür erforderliche PIN (Persönliche Identifikationsnummer) sowie die Entsperrnummer und weitere Informationen erhalten Sie in einem geschlossenen Briefumschlag direkt bei der Beantragung des Ausweis-Dokuments in der Behörde.
Um sich online ausweisen zu können, müssen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen.
  • Sie können Ihre PIN jederzeit über die App oder in der Behörde ändern.
  • Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie in Ihrer Behörde eine neue PIN setzen.
Mit der PUK (Personal Unlock Key), auch Entsperrnummer genannt, heben Sie nach dreimaliger Falscheingabe eine PIN-Blockade auf. Sie können die PUK aber nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN nutzen. Anderenfalls wenden Sie sich an Ihre Ausweisbehörde.
Sind Sie zum Antragszeitpunkt jünger als 16 Jahre, ist der Online-Ausweis deaktiviert. Eine Aktivierung ist erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Dies erfolgt in der Behörde gebührenfrei. Wurde Ihr Ausweis vor Juli 2017 ausgestellt, kann die Online-Ausweisfunktion deaktiviert sein, weil diese Funktion damals optional war. Sie können in Ihrer Behörde diese Funktion gebührenfrei aktivieren lassen.
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
elektronischer Identitätsnachweis Änderung
Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis erfolgen immer im Zusammenhang mit der Änderung der Anschrift. Änderungen im elektronischen Identitätsnachweis zu den Identitätsdaten der Person können im elektronischen Identitätsnachweis nur durch eine Neuausstellung des Personalausweises erfolgen.
elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Die PIN-Nummer ist ein Sicherungsmechanismus, um die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglichst sicher zu gestalten. Ihre PIN-Nummer darf nur Ihnen bekannt sein. Verwenden Sie keine leicht zu erratenden Zahlenkombinationen.
Bei der Nutzung der AusweisApp wird die PIN-Nummer bei jeder Nutzung abgefragt. Sie können sich damit schnell und sicher online ausweisen.
  • Wenn Sie Ihre PIN-Nummer haben, können Sie diese jederzeit selbst ändern.
Wenn Sie die PIN-Nummer vergessen oder verloren haben oder die PIN-Nummer durch Falscheingabe blockiert wurde, benötigen Sie eine neue PIN-Nummer. Diese bekommen Sie in einem der Bürgerbüros.
elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
Es gibt keine Frist.

elektronischer Identitätsnachweis Änderung
Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, Änderungen von Daten auf dem Personalausweis unverzüglich anzuzeigen

elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
Die Adressänderung des elektronischen Identitätsnachweises erfolgt regelmäßig während der Anmeldung einer Wohnung

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
unverzüglich

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
  • Beantragen Eltern einen Personalausweis für Kleinkinder und vollenden diese im Geltungszeitraum des Ausweises ihr 16. Lebensjahr nicht, muss der PIN-Brief nicht aufbewahrt werden.
  • Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie bei Polizei oder Behörde melden. Die Online-Ausweisfunktion wird dann automatisch gesperrt.
  • Sie erhalten bei der Behörde ein Sperrkennwort, mit dem Sie die Online-Funktion sperren können.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Bearbeitungsdauer
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
Wenn die Einmal-PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung etwa 5 Minuten.

elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
1  Tag

elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
1  Tag

elektronischer Identitätsnachweis Änderung
Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis erfolgt sofort.

elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Minuten

elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
1  Tag

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Tag

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
1  Tag

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )



Bürgerbüro
Rathaus Golßen
Markt 1
15938 Golßen

amt@unterspreewald.de
www.unterspreewald.de



Bürgerbüro
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.

  • für Dienstag 17:30 Uhr
  • für Donnerstag 15:30 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Welche Gebühren fallen an?
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
Es fallen keine Kosten an.
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
keine
Kostenfrei
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
EUR 6,00
Land Brandenburg: Kostenfrei
elektronischer Identitätsnachweis Änderung
Die Änderung der Anschrift im elektronischen Identitätsnachweis ist kostenfrei. Die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist gebührenpflichtig. Es werden gebühren je nach Fall zwischen 10 und 37 Euro erhoben
elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
kostenfrei
Gebühr: kostenfrei
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Kostenfrei
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Kostenfrei
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Anträge / Formulare
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Rechtsgrundlage
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
§ 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html
§ 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html
§ 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html
§ 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html
§ 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html
§ 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html
§ 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html
§ 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html
weiterführende Links
  • § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG
  • § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehö-rige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektro-nischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
  • § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
  • § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG
  • § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
  • § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
  • § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unions-bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
weiterführende Links
  • § 10 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 17 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • § 18 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
weiterführende Links
  • § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
weiterführende Links
  • § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)
elektronischer Identitätsnachweis Änderung
weiterführende Links
  • § 27 Abs 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
weiterführende Links
  • § 27 Abs 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
weiterführende Links
  • § 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
  • § 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
  • § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
  • § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
  • § 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
  • § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
  • § 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
  • § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
  • Anhang 1b der Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
weiterführende Links
  • § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
weiterführende Links
  • § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
Aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung
  • Personalausweis
  • AusweisApp und Smartphone, das NFC-fähig (Near Field Communication) ist, oder Kartenlesegerät
  • fünfstellige Einmal-PIN
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
  • Personalausweis
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
elektronischer Identitätsnachweis Änderung
Personalausweis
elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Personalausweis bzw. eID-Karte
elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
  • aktuelle Meldebestätigung
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Personalausweis
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Frau Hannuschke
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035452 384-24
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Amt Unterspreewald

Markt 1
15938 Golßen
Telefon:
035452 384-0
Fax:
035452 384-24
Email:
amt@unterspreewald.de

Öffnungszeiten

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung.

Hinweis Bürgerbüro: Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger/in ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird.

 

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