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Reisepass Ersatz bei Verlust im Ausland

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Leistungsbeschreibung
Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.
Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder
  • ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
  • ein vorläufiger Reisepass oder
  • ein neuer Reisepass ausgestellt.
Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.
Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Neuausstellung für Antragstellende unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6  Jahre

Bei Neuausstellung für Antragstellende ab 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10  Jahre

Der Reiseausweis als Passersatz ist für die Dauer der Reise, höchstens aber 1 Monat gültig.
Geltungsdauer: 1 - 31 Tage

Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr lang gültig.
Geltungsdauer: 1  Jahr

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was sollte ich noch wissen?
Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen möchten, dauert dies in der Regel wenige Stunden.
Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.
Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen.
Wenn sich die notwendige Rücksprache mit dem Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögert, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn Sie ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.

(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )



Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Rathaus Golßen
Markt 1
15938 Golßen

amt@unterspreewald.de
www.unterspreewald.de



Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.

  • für Dienstag 17:30 Uhr
  • für Donnerstag 15:30 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Termin vereinbaren:

Welche Gebühren fallen an?
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: 60,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: 52,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )


Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 7 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 9 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 10 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Rechtsbehelf
  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen des Auswärtigen Amtes
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • aktuelles biometrisches Lichtbild:
    • Passformat (45 x 35 mm)
    • Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • in der Regel ohne Kopfbedeckung
    • ohne Bedeckung der Augen
  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel:
    • ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweis
    • eine Kopie davon
    • ein ausländischer Reisepass oder Personalausweis
  • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
(Quelle: Serviceportal Brandenburg / https://service.brandenburg.de )

Frau Hannuschke
035452 384-319
035452 384-24
Nachricht senden
Markt 1 15938 Golßen
  • Ordnungsamt
  • Bürgerbüro
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Höhne
035452 384-309
035452 384-24
Nachricht senden
Markt 1 15938 Golßen
  • Bürgerbüro
  • Einwohnermeldeamt I Fundbüro
  • Ordnungsamt

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Amt Unterspreewald

Markt 1
15938 Golßen
Telefon:
035452 384-0
Fax:
035452 384-24
Email:
amt@unterspreewald.de

Öffnungszeiten

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung.

Hinweis Bürgerbüro: Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger/in ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird.

 

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