Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
)
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
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)
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer:
6
Jahre
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.
Geltungsdauer:
10
Jahre
Was sollte ich noch wissen?
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Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
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Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Bitte beachten Sie, dass der letzte Einlass am jeweiligen Sprechtag für Bürger*Innen ohne Termin 30 Minuten vor Sprechzeitende gewährt wird, d. h.
- für Dienstag 17:30 Uhr
- für Donnerstag 15:30 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Termin vereinbaren:
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebühr:
13,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr:
10,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr:
22,80 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr:
kostenfrei
Link zur Gebührenbildung
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebühr:
37,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr:
6,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.
Gebühr:
15,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr:
30,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Brandenburg /
https://service.brandenburg.de
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- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
Frau Hannuschke
Markt 1
15938 Golßen
- Ordnungsamt
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
Frau Höhne
Markt 1
15938 Golßen
- Bürgerbüro
- Einwohnermeldeamt I Fundbüro
- Ordnungsamt