Schulbesuch in unseren Grundschulen
Leistungsbeschreibung
Im Amtsgebiet des Amtes Unterspreewald gibt es die Grundschule Golßen und die Grundschule Schönwalde .
Die Aufnahme in die Grundschule muss bei der für die Wohnung des Kindes örtlich zuständigen Schule erfolgen. Die Festlegung der örtlich zuständigen Schule erfolgt durch Schulbezirksatzung der Kommune (Schulträger).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldefrist wird in jedem Jahr öffentlich bekanntgemacht.
Bearbeitungsdauer:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.
Gebühren:
Die Aufnahme in eine Schule in öffentlicher Trägerschaft ist kostenfrei.
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)
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