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Grundsteuerfestsetzung

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Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

INFORMATIONSPORTAL GRUNDSTÜCKSDATEN

Hier gelangen Sie zum Portal!

Screenshot Informationsportal© Geoportal GDI

Reform der Grundsteuer

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland.

Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

Ihre allgemeinen Fragen zur Grundsteuerreform werden Ihnen unter der landesweiten Hotline 0331/200 600 20 beantwortet.

Außerdem steht Ihnen die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes Königs Wusterhausen dienstags und donnerstags im Rahmen der Sprechzeiten für persönliche Auskünfte zu Fragen rund um die Grundsteuerreform zur Verfügung. Vereinbaren Sie dafür bitte vorher einen Termin unter der Telefonnummer 03375 / 275-0.

Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite detailierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline

Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:

  • das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
  • Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
  • Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

Über das Informationsportal Grundstücksdaten  können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.

Elektronisch oder in Papierform?

Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.

Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.

Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben.

Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

Ihre Grundstücksdaten können Sie mit ELSTER schnell und bequem übermitteln.



Steuern
Verwaltungsstandort Schönwalde
Hauptstraße 49
15910 Schönwald

amt@unterspreewald.de
www.unterspreewald.de

Finanzamt Brandenburg
ELSTER Grundsteuer


Steuern
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr

Sollte es Ihnen nicht möglich sein während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.

andere Downloads

Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer Unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechte
Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
ELSTER-Klickanleitung am Beispiel Einfamilienhaus

Rechtsgrundlage
  • §§ 13 ff. (Grundsteuergesetz (GrStG)
(Quelle: Brandenburg (Live) / https://ws-bb.zfinder.de)

Frau Groth
035452 384-217
035452 384-24
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Hauptstraße 49 15910 Schönwald
  • Kämmerei
  • Steuern

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Amt Unterspreewald

Markt 1
15938 Golßen
Telefon:
035452 384-0
Fax:
035452 384-24
Email:
amt@unterspreewald.de

Öffnungszeiten

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung

 

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