Übernachtungssteuer Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg
Warum eine Übernachtungssteuer?
Ob gepflegte Wanderwege, touristische Infotafeln, Veranstaltungen oder Werbung für die Region – die Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg investiert fortlaufend in die touristische Infrastruktur. Die Übernachtungssteuer dient dem Ausgleich dieser Aufwendungen durch eine Beteiligung derjenigen, die wirtschaftlich vom Tourismus profitieren – nämlich die Beherbergungsbetriebe.
Was wird besteuert?
Besteuert wird jede entgeltliche Übernachtung eines Gastes in einem Beherbergungsbetrieb im Gemeindegebiet. Dazu zählen u. a. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen sowie Campingplätze. Die Steuer beträgt 2,00 € je Nacht und Person.
Wer ist steuerpflichtig?
Die Steuer schuldet der Betreiber des Beherbergungsbetriebs.
Welche Ausnahmen gibt es?
Von der Steuer ausgenommen sind u. a.:
- Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren,
- medizinisch notwendige Übernachtungen mit ärztlicher Bescheinigung,
- Beherbergungen mit melderechtlichem Wohnsitz,
- Kleinbetriebe mit nicht mehr als zehn Betten (Bagatellgrenze).
Wie und wann ist die Steuer zu melden?
Beherbergungsbetriebe müssen jeweils bis zum 15. Tag nach Quartalsende eine Steuererklärung einreichen. Ein entsprechender Vordruck steht unter Formulare/Downloads zur Verfügung. Nachweise wie Rechnungen oder Beleglisten sind auf Anforderung vorzulegen.
Was passiert bei Versäumnissen?
Wer seiner Anmelde- oder Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, muss mit Schätzungen und ggf. Bußgeldern von bis zu 10.000 € rechnen. Zudem ist das Amt Unterspreewald zur unangekündigten Prüfung vor Ort berechtigt.
Rechtsgrundlage
Die Übernachtungssteuer wird auf Grundlage der Satzung der Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg vom 10.04.2025 erhoben. Rechtsgrundlagen sind außerdem das Kommunalabgabengesetz (KAG) Brandenburg und die Abgabenordnung (AO).
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