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Koordinierung der Hilfsangebote für die Ukraine

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Veröffentlicht am: 04.03.2022

Krieg in der Ukraine: Viele Dahme-Spreewälder helfen

Landrat bittet um koordinierte Sammelaktionen

Die Verwaltungsspitze des Landkreises Dahme-Spreewald bedankt sich außerordentlich bei den vielen Helfern im Landkreis. Dennoch ist bei den Sammelaktionen einiges zu beachten. „Derzeit erreichen uns immense Hilfsangebote“, informiert Migrationsbeauftragte Antje Jahn. Jahn weiter: „Das Angebot an Spenden ist groß und sehr vielfältig. Da derzeit aber noch nicht abgeschätzt werden kann wie viele Flüchtlinge uns erreichen, kennen wir auch nicht die konkreten Bedarfe. Insofern werden wir mit der Annahme von Spenden noch warten. Spenden direkt an die ukrainische Grenze zu bringen - davon raten wir ab. Durch das hohe Aufkommen an Fahrzeugen und großen Menschenmengen sind wichtige Zufahrtsstraßen und Versorgungswege und auch Rettungswege blockiert. Die ohnehin schon schwierige Situation an den Grenzen wird dadurch zusätzlich erschwert. Inzwischen wird in der polnischen ukrainischen Grenzregion auch der Kraftstoff an den Tankstellen knapp, es kommt zu langen Wartezeiten und die Versorgung mit Nachschub ist nicht gesichert.“

Sachspenden

Wir bitten dringendst von unkoordinierten Sachspenden Abstand zu nehmen. Die Strukturen der professionellen Hilfsorganisation laufen jetzt an. Genaue Bedarfslisten werden vorbereitet. Geldleistungen und medizinische Spenden sollten im Fokus stehen. „So wie wir die Lage derzeit einschätzen, werden die ukrainischen Flüchtlinge für längere Zeit bei uns verweilen. Jeder kann zu gegebener Zeit bedarfsgerecht helfen. Wir raten von unkoordinierten Aktionen ab“, so Landrat Stephan Loge in der heutigen Telefonschalte des Verwaltungsstabes.

Spenden wie Decken, Kissen, Bettdecken, Bettwäsche, Handtücher, Hygieneartikel für Frauen und Kinder, Arzneimittel, Batterien, aufgeladene Powerbanks, Desinfektionsmittel, Wundverband und Wundversorgung, Taschenlampen, Batterien, Konserven, Stromaggregate werden derzeit benötigt. Für Angebote zu unterschiedlichen Hilfeleistungen gibt es eine

„DRK-Hotline“, die unter der Rufnummer (0)30 85404 111

zu erreichen ist. Auch das Deutsche Rote Kreuz bittet um Verständnis, dass Sach- und Kleidungsspenden im Moment aufgrund fehlender Transport-, Lager- und Sortierkapazitäten, der im Moment stark beanspruchten Hilfeleistungsstrukturen vor Ort sowie aufgrund der noch unübersichtlichen Bedarfslage nicht entgegengenommen werden können.

Wohnraum

Landrat Stephan Loge bedankt sich sehr bei den vielen privaten Personen die Wohnräume zur Verfügung stellen. „Zum derzeitigen Zeitpunkt haben wir genügend Wohnungen erfasst. Da wir im Moment nicht einschätzen können, wie viele Menschen eine Bleibe im Landkreis Dahme-Spreewald benötigen bitten wir darum, Wohnraum vorerst nicht mehr anzumelden. Wenn der Bedarf steigt werden wir dies in der Öffentlichkeit kommunizieren“, so Landrat Loge.

Wie kann man helfen?

Geldspenden: Um jetzt möglichst effektiv helfen zu können, kommen momentan in erster Linie Geldspenden in Betracht. Viele Hilfsorganisationen haben Spendenkonten für die Menschen in der Ukraine eingerichtet. Hier eine Auswahl:

UNICEF: www.unicef.de

Aktion Deutschland Hilft e.V.: www.aktion-deutschland-hilft.de

Caritas: www.caritas-international.de

Diakonie Katastrophenhilfe: www.diakonie-katastrophenhilfe.de

Deutsches Rotes Kreuz: www.drk.de

Malteser: www.malteser.de

Welche Behörde ist als Erstkontakt zuständig?
Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, sollten sie sich innerhalb von 7 Tagen bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg zur Registrierung melden.

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de

Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Wenn geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

Wo beantragt man Asyl?

Die Europäische Union prüft derzeit, für ukrainische Staatsangehörigen ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen. Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Ukrainische Staatsangehörige können sich legal bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen. Dazu wenden sie sich an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.

Landkreis Dahme-Spreewald
Ausländerbehörde
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 26-2105 / -2106
Fax: 03375 26-2108
E-Mail: abh@dahme-spreewald.de

Wenn ukrainische Geflüchtete keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich in Brandenburg bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)

Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270
E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de

 
Ukraine Frieden

Die Pressemitteilung als Pdf-Datei.


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