Kita-Elternbeitragsentlastung
Familien mit Kindern sind durch steigende Energie- und Lebenshaltungskosten besonders belastet. Deshalb hat der Landtag am 16.12.2022 im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ unter anderem eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen, die die Entlastung von Eltern mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung vorsieht.
Ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 gilt:
- Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis 35.000,00 Euro werden beitragsfrei gestellt.
- Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis 55.000,00 Euro können anteilig durch gesetzliche Höchstbeiträge entlastet werden.
Da wir Zeit benötigen werden, um die neuen individuellen Beitragsfestsetzungen vorzunehmen – das Gesetz nennt als Zieldatum den 28. Februar 2023 – sind Sie bis zum Vorliegen des neuen Bescheides verpflichtet, den bisherigen Beitrag weiter zu entrichten. Sie haben einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn sich mit dem neuen Bescheid herausstellt, dass Sie zu viel gezahlt haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg: