Bürgerbüro - Neue Gebühren für Personalausweise
Ab dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen gemäß § 1 der Personalaus- und eID- Kartenverordnung (PAuswGebV).
Gebührenübersicht
- 27,60 € für Personen unter 24 Jahren
- 46,00 € für Personen ab 24 Jahren
Die Erhöhung wurde bundeseinheitlich beschlossen. Hintergrund sind gestiegene Herstellungs- und Verwaltungskosten sowie erhöhte Sicherheitsstandards bei Ausweisdokumenten. Das Amt Unterspreewald ist gesetzlich verpflichtet, die Gebühren nach diesen Vorgaben zu erheben. Auf die Höhe der Gebühren besteht kein Einfluss.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit des Personalausweises bleibt unverändert (§ 6 PAuswG):
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
Digitales Passfoto
Es besteht die Möglichkeit zur Erstellung eines digitalen Passfotos im Amt, wofür zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben wird. Alternativ können Sie das digital notwendige Passfoto von einem zertifizierten Fotografen mitbringen.
Der zu zahlende Gesamtbetrag setzt sich aus der jeweiligen Ausweisgebühr sowie – sofern gewünscht – der Gebühr für das digitale Passfoto im Amt zusammen.
