Bekanntmachungen aus dem Fundbüro
Das Fundbüro des Amtes Unterspreewald versteigert in der Zeit vom 19.10. – 30.10.2026 insgesamt fünf Fundfahrräder, bei denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder vom rechtmäßigen Eigentümer noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind. Gemäß § 980 Abs.1 BGB ist eine Versteigerung von Fundsachen erst dann zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist.
Versteigerungsbedingungen
Gebote können nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgegeben werden. Bei jüngeren Personen bedarf es der Willenserklärung der Eltern bzw. eines Elternteils. Die Veräußerung erfolgt an jene Person, die für das jeweilige Fundstück das höchste Gebot bis zum Ablauf der Gebotsfrist abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstgebote vorliegen, erhält die Person den Zuschlag, deren Gebot zuerst abgegeben wurde.
Das Mindestgebot beträgt 10,00 Euro. Die Person mit dem höchsten Gebot ist daran gebunden und zur Abnahme verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen ein Gebot abgegeben wurde. Die Fundsachen werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung veräußert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und zu sonstigen Eigenschaften der Fundsache kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
Eine Besichtigung der Fundfahrräder ist zu den Sprechzeiten möglich.
Gebote können bis zum 30.10.2026 ausschließlich schriftlich in einem verschlossenen Umschlag an das Amt Unterspreewald, Ordnungsamt/Fundbüro, „Versteigerung Fundfahrräder“, Markt 1, 15938 Golßen geschickt oder dort persönlich abgegeben werden.
Sobald die Versteigerung beendet ist, erhält die meistbietende Person postalisch ein Bestätigungsschreiben. Die ersteigerte Fundsache kann anschließend, innerhalb der im Schreiben genannten Frist, gegen Vorlage des Bestätigungsschreibens im Ordnungsamt des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen, gegen Karten- oder Barzahlung abgeholt werden. Eine Versendung der ersteigerten Fundsache findet nicht statt.
Mit der Angebotsabgabe werden die vorgenannten Versteigerungsbedingungen akzeptiert.